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სათვისტომოს წესდება (გერმ) ბეჭდვა ელფოსტა
სამშაბათი, 16 ივნისი 2009 00:29

      §1 Name und Sitz

(1)      Der Verein führt den Namen "Georgischer Verein in Deutschland e. V.".

(2)      Er soll in das Vereinregister eingetragen werden.

(3)      Sitz des Vereins ist in München.

   §2 Zweck des Vereins

(1)     Zweck des Vereins ist, die Förderung mildetätiger Zwecke, sowie die Förderung von Kultur Kunst, Wissenschaft und Forschung. Der Verein setzt sich für die Zusammenarbeit mit deutschen und ausländischen Organisationen ein und betreut die in Deutschland lebenden Georgier im Sinne der Solidarität, Völkerverständigung und Integration.

(2)       Der Vereinszweck wird durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:

· Unterstützung und Betreuung der neu eingereister Georgier/Innen durch Veranstaltung Informationsabende, Diskussionsforen, Vorträge, Ausflüge und Bekanntschaft mit der Deutschen Kultur. Bekanntschaft und Pflege georgischer Kultur für die in Deutschland lebende georgische, oder deutsch-georgische Familien u. a. durch das Erlernen der Sprache, Tanz, Gesang, Geschichte und andere kulturelle Aktivitäten.

·   Zusammenführung der in Deutschland lebenden alten und neuen Generationen, die anhand der durch den Verein organisierten Konzerte, Filmvorführungen, Ausstellungen zur Erfüllung kommt.

·  Betreuung georgischer Künstler/Innen, Wissenschaftler/Innen, Sportler/Innen durch verschiedenartige  Auszeichnungen, wie finanzielle Prämien oder durch Vergabe der Stipendien.

·   Finanzielle Unterstützung bedürftiger Personen. Unter solchen sind z. B. diejenigen zu Verstehen, die einer kostenpflichtigen Operation bevorstehen, oder einer ärztlichen Behandlung bedürftig sind, die sie sich finanziell nicht leisten können. Außerdem ist eine finanzielle Unterstützung für die Studierende, oder Auszubildende vorgesehen. Dadurch soll diesen Personen das Erlangen Ihres Studien- bzw. Ausbildungsziels erleichtert werden.

(1)       Der Verein veranstaltet Konzerte, Vortragsrunden, Filmvorführungen Ausstellungen, Messen und führt alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erschienenden Maßnahmen durch.

   §3 Gemeinnützigkeit

(1)      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2)      Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(3)     Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

   §4 Finanzierung und Geschäftsjahr

(1)      Die erforderlichen Geldmittel werden aufgebracht:

a) Durch Mitgliedsbeiträge

b) Durch Spendensammlungen

c) Durch Einnahme von Veranstaltungen

d) Durch Zuwendungen und Zuschüssen

 

(2)      Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

   §5 Mitgliedschaft und Mitgliedbeitrag

(1)       Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des Privaten und öffentlichen Rechts werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.

(2)       Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.

(3)       Die Mitgliedschaft endet:

a) mit dem Tod bei natürlicher Person

b) mit der Liquidation bei juristischer Person.

c) durch eine schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand.

d) durch Ausschuss aus dem Verein, aufgrund eines Vorstandsbeschlusses, wenn der  Mitglied seine Pflichten dem Verein gegenüber verletzt.

(5)       Die Höhe des jährlichen Mindestmitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

(6)       Die Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht zahlungsfähig sind können nach einem schriftlichen Antrag an Vorstand vom Mitgliederbeitrag kurzfristig oder für längere Zeit befreit werden.

(7)       Jahresbeiträge sind bis zum 1. März des Jahres zu entzüchten. Danach werden die Säumigen erinnert, dass ihre Mitgliedschaft bis zu Einzahlung des Mitgliedschaftsbeitrages ruht.

   §6 Stimmrecht

(1)       Die Mitglieder haben das Recht, der Mitgliederversammlung beizuwohnen und das Stimmrecht auszuüben.

(2)       Juristische Personen und Vereinigungen üben ihre Rechte durch eine von ihnen zu benennende Einzelpersonen aus ihrem Vorstand oder aus der Zahl ihrer Mitglieder oder Gesellschafter aus.

   §7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

(1)       Die Mitgliederversammlung (§7)

(2)       Der Vorstand (§8)

(3)       Der Kontrollkommission (§9)

(4)       Vorstandsbeirat - "Darbasi" (Forum) (§10)

   §8 Mitgliederversammlung

(1)       Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr einberufen.

(2)       Die Einberufung der Mitgliederversammlung muss 2 Wochen vor dem Termin der Versammlung schriftlich erfolgen.

(3)       Die Mitgliederversammlung gilt als rechtmäßig und beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Über die Beschlüsse der Versammlung muss ein Protokoll geführt werden.

(4)       Der Vorstand beruft eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, wenn wenigstens fünf Mitglieder des Vorstands oder ein drittel der Mitglieder des Vereins diese schriftlich beantragen.

(5)       Über die in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift von dem/der Vorsitzenden der Versammlung und dem/der Schriftführer/in aufzunehmen.

   §9 Der Vorstand

(1)       Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern. Ihm gehören an: 1 Vorsitzender, 2 Stellvertreter (für finanziellen und organisationsrechtlichen Angelegenheiten), 1 Schriftführer und 5 Abgeordneten, die für Abwicklung der Vereinsaktivitäten verantwortlich sind.

(2)       Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächsten ordentlichen Mitgliedversammlung.

(3)       Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend sind.

(4)       Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Über die Beschlüsse der Versammlung muss ein Protokoll geführt werden.

(5)       Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ist der Vorsitzende nicht in der Lage die Rechtsgeschäfte zu führen, wird sein Amt von einem vom Vorstand gewählten Stellvertreter ausgeübt.

   §10 Die Kontrollkommission

(1)       Die Kontrollkommission besteht aus 3 Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie führt die Finanzkontrollen sowie auch allgemeine Kontrolle über die Tätigkeit des Vorstandes durch und berichtet hierüber der Mitgliederversammlung.

   §11 Vorstandsbeirat - "Darbasi" (Forum)

(1)       Vorstandsbeirat hat die Aufgabe, den Vorstand in bedeutsamen Angelegenheiten zu beraten. Er besteht aus den Arbeitsgruppen, die sich für die Abwicklung der Vorstandsbeschlüsse sorgen.

(2)       Über die Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Vorstandsbeirates entscheidet der Vorstand.

   §12 Satzungsänderung

(1)       Eine Änderung der Satzung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer neu gewählten Stimmenmehrheit der zwei drittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

(2)       In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist auf die vorgesehene Satzungsänderung hinzuweisen.

   §13 Auflösung des Vereins

(1)       Die Auflösung des Vereins durch die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

(2)       Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall eines bisherigen steuerbegünstigten Zweck, fällt das Vermögen des Vereins an die "georgische orthodoxe Kirche in Deutschland e. V." und falls dieses nicht mehr bestehen sollte an die Stadt München im Sinne der Förderung der Wohltätigkeit in Georgien.

ბოლოს განახლდა სამშაბათი, 16 ივნისი 2009 10:26
 
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